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| Die Stiftung Dresdner Kinderhilfe sichert das Elternhaus "Teddybär" für die Zukunft |
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Die Dresdner Kinderhilfe e. V. hat 2008 mit dem Elternhaus "Teddybär"
eine Einrichtung geschaffen, in der Familien chronisch kranker Kinder während
deren Aufenthaltes im Universitätsklinikum Dresden wohnen können.
Es bietet ein Zuhause auf Zeit, denn die Nähe der Eltern hilft dem Kind
beim Heilungsprozess. Mit der Gründung einer Treuhandstiftung unter dem
Dach der Bürgerstiftung Dresden hat der Verein die Grundlage für eine
nachhaltige, dauerhafte institutionelle und finanzielle Absicherung des
Elternhauses gelegt. Damit das Elternhaus ein Zuhause auf Zeit bleiben
kann, benötigt die Stiftung Dresdner Kinderhilfe Ihre Hilfe. Schenken,
Zustiften oder Vererben - die Spanne von Möglichkeiten ist groß.

Der Vorstand des Stiftungsrates: v.l. Prof.Dr.med. Manfred Gahr (Vorsitzender) und Stefan Heinemann (Stellvertreter) zusammen mit Eckart von Hirschhausen während einer Benefizveranstaltung
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Wer die Stiftung Dresdner Kinderhilfe mit einer Zustiftung unterstützt, kann
sicher sein, nachhaltig zur finanziellen Absicherung des Elternhauses beizutragen.
Und noch mehr: Stifter sind Teil einer Gemeinschaft mit sozialem
und gesellschaftlichen Engagement, die sich verpflichtet fühlt, chronisch
kranken Kindern und ihren Familien zu helfen. Eine Zustiftung verbleibt
dauerhaft und in vollen Umfang im Stiftungskapital. Sie wird durch keinerlei
steuerliche Belastung geschmälert, denn die Stiftung Dresdner Kinderhilfe
ist gemeinnützig; es fallen weder Körperschafts- noch Schenkungs- oder
Erbschaftsteuer an. Zuwendungen in das Vermögen einer gemeinnützigen
Stiftung in Höhe bis zu einer Million Euro können über zehn Jahre verteilt
steuerlich abgesetzt werden. Alle Zuwendungen sind steuerlich abzugsfähig.
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Am Lebensende Zukunft gestalten - das muss kein Widerspruch sein!
Manche Menschen haben keine eigenen Erben oder für ihre Angehörigen
und Freunde ist bereits gesorgt. Hier bietet es sich an, Verbundenheit mit
kranken Kindern und ihre Familien durch eine Zustiftung im Testament zu
zeigen - mit einem Vermächtnis oder einer Erbschaft zugunsten unserer
Stiftung. Sie wissen, was mit Ihrem Vermögen geschieht und dass auch
lange nach Ihrer Lebenszeit etwas Sinnvolles bleibt. Jeder, dem das Elternhaus
am Herzen liegt, kann zustiften. Auch für Unternehmen ist es interessant,
zu stiften. Die Stiftung Dresdner Kinderhilfe ist ein verlässlicher Partner.
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Dresdner Kinderhilfe e.V. · Hübnerstraße 9 · 01069 Dresden
Fon: 0351 / 470018 · Fax: 0351 / 4700359
info@dresdner-kinderhilfe.de · www.dresdner-kinderhilfe.de
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Das Konto der Stiftung Dresdner Kinderhilfe bei der:
Ostsächsischen Sparkasse Dresden:
Konto Nr.: 3100 323 644
BLZ: 850 503 00
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Flyer der Stiftung Dresdner Kinderhilfe (pdf; 163 KB)
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